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Arbeitssicherheit ist ein Stück Lebensqualität !

 

CE-Konformität - eine unüberwindbare Forderung?

Das Gesetz über die Sicherheit von Technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) regelt die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Technischen Einrichtungen und Geräten (TEG) und ist damit nicht nur auf TEG bezogen, die an Arbeitsplätzen zum Einsatz kommen.

Bauen oder entwickeln Sie ? Beschaffen Sie ?


Dann sollten Sie wissen, welche Unterlagen einem Kunden bei der Lieferung einer Anlage oder eines Gerätes zu übergeben sind!


Die so genannte CE-Konformitätserklärung beinhaltet eine Reihe von Dokumenten. Sie müssen von einem Fachmann erstellt werden.
Wir verfügen über diese Erfahrungen und das notwendige Wissen um mit Ihnen diese zu erstellen. Basierend auf einer zuverlässigen Software überprüfen wir Ihre Technischen Einrichtungen und Geräte auf allfällige Sicherheitsmängel, besprechen mit Ihnen Verbesserungen und stellen nach festgestellter Übereinstimmung mit den Anforderungen die CE-Konformitätserklärung aus.

Möchten Sie mehr erfahren zu unserem Angebot?