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CE-Konformität - eine
unüberwindbare Forderung?
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Das Gesetz über die
Sicherheit von Technischen Einrichtungen und Geräten
(STEG)
regelt
die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Technischen
Einrichtungen und Geräten (TEG) und ist damit nicht nur auf
TEG bezogen, die an Arbeitsplätzen zum Einsatz kommen.
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Bauen oder entwickeln Sie ?
Beschaffen Sie ?
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Dann sollten Sie wissen, welche Unterlagen einem
Kunden bei der Lieferung einer Anlage oder eines Gerätes zu
übergeben sind!
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Die so genannte
CE-Konformitätserklärung beinhaltet eine Reihe von
Dokumenten. Sie müssen von einem Fachmann erstellt werden.
Wir verfügen über diese Erfahrungen und das
notwendige Wissen um mit Ihnen diese zu erstellen.
Basierend auf einer zuverlässigen Software überprüfen wir
Ihre Technischen Einrichtungen und Geräte auf allfällige
Sicherheitsmängel, besprechen mit Ihnen
Verbesserungen und stellen nach festgestellter
Übereinstimmung mit den Anforderungen die
CE-Konformitätserklärung aus.
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Möchten Sie mehr erfahren zu
unserem Angebot?
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